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RECHTSANWÄLTIN MILHAHN, FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT HILFT IHNEN WEITER!

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Erfahrungen & Bewertungen zu Rechtsanwältin Milhahn

SACHKENNTNIS & ERFAHRUNG

Sie haben Probleme im Familienrecht und suchen nun einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht, der Ihnen kompetent zur Seite steht und Ihre Rechte erfolgreich durchsetzt? In unserer Anwaltskanzlei werden Sie fündig!
Ganz egal, ob sie sich scheiden lassen möchten, einen Sorgerechtsstreit erwarten und / oder gewinnen möchten, Unterhaltsansprüche durchsetzen oder aber abwehren möchten oder aber einen rechtskonformen Ehevertrag erstellen lassen möchten, bei uns wird Ihnen geholfen!

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Ihre Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Kristin Milhahn
Fachanwältin für Familienrecht

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind manchmal zwei verschiedene Paar Schuhe.

Daher ist es mein Ziel und meine Aufgabe Sie kompetent, individuell und umfassend zu beraten, um Ihnen so bei Ihrer Interessendurchsetzung zu helfen. Um Streitigkeiten bereits außergerichtlich beizulegen, versuche ich konfliktmindernd und streitschlichtend zu wirken.

Jedoch lassen sich behördliche und gerichtliche Auseinandersetzungen nicht immer vollständig umgehen oder vermeiden. In diesen Fällen biete ich Ihnen eine engagierte und fundierte Prozessvertretung. Gerne werde ich für Sie auch rechtsgestaltend tätig und unterstütze Sie bei der Erstellung von Verträgen und Dokumenten.

Für Ihre Anfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich telefonisch, per E-Mail oder nach Terminabsprache persönlich zur Verfügung.

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FAMILIENRECHT

Der Ehevertrag

In vielen Ehen ist es durchaus sinnvoll einen Ehevertrag zu schließen, um die rechtlichen Gegebenheiten an die persönlichen Verhältnisse der Eheleute anzupassen. Dies ist z.B. dann ratsam, wenn ein größeres Vermögen oder aber auch eine größere Schulden vorhanden sind, einer der Eheleute ein Unternehmen führt oder auch bei Eheleuten mit großem Altersunterschied.

In einem Ehevertrag können eine Vielzahl von Regelungen festgehalten werden, die auch von gesetzlichen Vorschriften abweichen können. Ohne einen Ehevertrag sind beide Eheleute verpflichtet, das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen – im Falle einer Scheidung – zu teilen.

Ein Ehevertrag wird auch nur in sehr seltenen Fällen als unwirksam erachtet. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er zu Lasten Dritter geht oder aber wenn er grob einseitig benachteiligt.
Es ist also durchaus ratsam, bei der Erstellung eines Ehevertrages einen kompetenten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um die eigenen Interessen zu wahren.
Scheidungsstatistiken sowie jahrelange Erfahrung zeigen, dass es, auch bei langer Liebe, nicht ratsam ist, sich blind und ohne Absicherungen in die Ehe zu stürzen. Als Rechtsanwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung eines Ehevertrags und berate Sie, wie Sie allgegenwärtigen familienrechtlichen Problemen, mit Hilfe eines guten Ehevertrages, aus dem Weg gehen können. Gerne prüfe ich Ihren bereits bestehenden Ehevertrag und berate Sie im Bezug auf Abänderungen.

Sorgerecht und Sorgerechtsstreit

Das elterliche Sorgerecht umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern für ihr Kind in personeller als auch finanzieller Hinsicht zu sorgen. Dabei können die Eltern entweder gemeinsam oder aber auch ein Elternteil allein Träger der elterlichen Sorge (umgangssprachlich Sorgerecht) sein.Eltern die miteinander verheiratet sind, steht die elterliche Sorge gemeinsam zu. Auf Antrag eines oder sogar beider Elternteile sowie von Amts wegen kann eine anderweitige Entscheidung getroffen werden.

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht zunächst der Mutter grundsätzlich allein die elterliche Sorge zu. Die elterliche Sorge erhalten beide Elternteile dann durch eine Heirat oder durch die Abgabe einer förmlichen „Willenserklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge“. Diese kann bei einem Notar oder kostenfrei beim zuständigen Jugendamt abgegeben werden.

Steht die elterliche Sorge beiden Elternteilen gemeinsam zu, bleibt es auch für den Fall einer Trennung oder Scheidung grundsätzlich bei dieser gemeinsamen elterlichen Sorge.

Von Amts wegen oder auf einen Antrag beim Familiengericht kann die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge (z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht) auf einen Elternteil übertragen werden, es sei denn, das gemeinsame Sorgerecht widerspricht dem Wohl des Kindes. Väter können auch gegen den Willen der Mutter das alleinige Sorgerecht beantragen.

Das Wohl eines gemeinsamen Kindes sollte auch im Falle einer Trennung oder Scheidung immer im Vordergrund stehen. Um Konflikte bei der Regelung der elterlichen Sorge zu minimieren, ist es daher ratsam, die Dienste eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Ganz egal, ob Sie lediglich auf der Suche nach einer kompetenten Beratung sind oder das alleinige oder das gemeinsame Sorgerecht beantragen möchten.

Ehescheidung und Unterhaltsansprüche

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die rechtliche Begleitung von Scheidungsverfahren.
Durch jahrelange Erfahrung in diesem Bereich, garantiere ich eine bestmögliche Beratung und Vertretung Ihrer Person.
Da eine Scheidung für Sie auch mit Kosten verbunden ist, berate ich Sie gerne auch dahingehend, wie Sie sich in Konfliktsituationen am besten verhalten, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden und die Scheidung nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
Gerade in Trennungssituationen ist die Beratung durch einen spezialisierten Scheidungsanwalt zu empfehlen, da dieser Sie unter anderem im Hinblick auf Unterhaltsleistungen beraten und Ihnen somit Geld einbringen oder ersparen kann.
Eine umfassende Beratung meinerseits ist auch dann zu empfehlen, wenn Sie gemeinsame Kinder oder gemeinsames Vermögen haben.

Einvernehmliche und nicht einvernehmliche Scheidung

Unterschieden wird die einvernehmliche und die nicht einvernehmliche Scheidung (sogenannte streitige Ehescheidung).
Im Falle einer einvernehmlichen Ehescheidung sind sich beide Ehepartner über die Scheidung einig. In diesem Fall kann die Ehe bereits nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden.
Nicht immer sind sich die Ehepartner jedoch einig, dass sie geschieden werden wollen. Wünscht nur ein Ehepartner die Scheidung, so kann die Ehe meist erst nach Ablauf von drei Trennungsjahren geschieden werden. In einigen Fällen kann bei besonderer Härte die Ehe auch vor Ablauf des ersten Trennungsjahres geschieden werden.
Gerne berate ich Sie ausführlich, ob die notwendigen Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen.

Wie sieht ein Trennungsjahr aus?

Wie sieht ein Trennungsjahr aus?
Bevor die Ehescheidung eingereicht werden kann, müssen die Ehegatten mindestens ein Jahr von einander getrennt leben. Dazu muss jedoch nicht zwingend ein Ehepartner aus einer gemeinsamen Wohnung ausziehen. Im Trennungsjahr können auch beide Ehegatten zunächst weiterhin in der gemeinsamen Wohnung bleiben. Gerne informiere ich Sie, welche Voraussetzungen dann jedoch eingehalten werden müssen.

Teilung des Vermögens

Oftmals besteht die Annahme, dass im Fall der Scheidung ein Beteiligter Anspruch auf die Hälfte des Vermögens des anderen Ehepartners hat. Diese Annahme ist jedoch falsch!
Nur das Vermögen, das in der Ehe dazu gekommen ist, d.h. der Zugewinn, muss aufgeteilt werden.
Eine umfassende Analyse und Beratung durch einen Rechtsanwalt ist dabei vielfach unerlässlich.

ZÖGERN SIE NICHT LÄNGER!

Als versierte Kanzlei für Familienrecht stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite! Warten Sie also nicht länger! Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie durch die Rechtsberatung von einer erfahrenen Rechtsanwältin! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Kontaktieren sie uns jetzt. wir beraten sie gerne.

RECHTSANWÄLTIN KRISTIN MILHAHN
Fachanwältin für Familienrecht

Neuer Markt 17 18055 Rostock

Tel.: 0381 – 383 281 39

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